Tracevo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026 · Version 2.0

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Richertz Media, Auf Hasselt 4, 54636 Rittersdorf (nachfolgend „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Plattform Tracevo und die damit verbundenen Dienstleistungen.
  2. Tracevo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist die Nutzung nicht gestattet.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
  4. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

  1. Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Domain- und Markenüberwachung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung sowie aus dem darin bezeichneten Tarif. Die Darstellung auf der Website des Anbieters dient der Übersicht und ist nicht Bestandteil der Leistungsvereinbarung.
  2. Die Leistungen umfassen je nach Tarif insbesondere:
    • die Erzeugung von Namensvarianten und deren wiederkehrende Prüfung auf Registrierung,
    • die technische Auswertung gefundener Domains anhand öffentlich zugänglicher Quellen,
    • den Abgleich öffentlicher Werbebibliotheken auf Anzeigen mit Marken- oder Domainbezug,
    • die Bereitstellung der Ergebnisse über ein Web-Portal sowie per E-Mail,
    • die Einreichung von Missbrauchsmeldungen bei Dritten nach Freigabe durch den Kunden,
    • die Vermittlung an eine Rechtsanwaltskanzlei und die Vermittlung des Erwerbs von Domains.
  3. Sämtliche Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet der Anbieter nicht die vollständige Auffindung sämtlicher missbräuchlicher Domains, Inhalte oder Anzeigen und nicht die Abschaltung einer gemeldeten Domain oder eines gemeldeten Inhalts.
  4. Der Dienst ist ein ergänzendes Informations- und Frühwarnsystem. Er ersetzt weder Rechtsberatung noch ein Informationssicherheitskonzept des Kunden noch dessen eigene Sorgfaltspflichten. Ergebnisse beruhen auf dem zum Abfragezeitpunkt verfügbaren Stand öffentlicher Quellen und können unvollständig, veraltet oder unzutreffend sein.
  5. Die eingesetzten Erkennungsverfahren arbeiten teilweise automatisiert und wahrscheinlichkeitsbasiert. Fehlklassifizierungen in beide Richtungen sind systemimmanent und stellen keinen Mangel dar.
  6. Der Anbieter ist berechtigt, die technische Umsetzung, die eingesetzten Datenquellen und den Funktionsumfang weiterzuentwickeln, soweit der vertraglich vereinbarte Zweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wird der Leistungsumfang wesentlich reduziert, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.

§ 3 Unentgeltliche Leistungen und Erstgespräch

  1. Der Anbieter stellt Interessenten im Rahmen der Anbahnung unentgeltlich einen Report über gefundene Domains und Anzeigen bereit. Ein Anspruch auf Erstellung, auf einen bestimmten Inhalt, auf Vollständigkeit oder auf einen bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
  2. Für unentgeltlich erbrachte Leistungen, insbesondere für diesen Report und für Auskünfte im Erstgespräch, haftet der Anbieter ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die zwingende Haftung nach § 11 Abs. 1 bleibt unberührt.
  3. Aus dem Erstgespräch und dem Report entsteht kein Vertragsverhältnis über die Überwachungsleistung. Ein solches kommt erst nach § 4 zustande.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
  2. Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden in Textform zustande, oder durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Firmierung, Anschrift, Rechnungsdaten und den zu überwachenden Marken und Domains. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
  4. Zugangsdaten zum Portal sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für Handlungen, die über seine Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben bereit, insbesondere Marken- und Produktbezeichnungen, eigene Domains, Logodateien sowie die Kennungen eigener und berechtigter Werbekonten. Die Qualität der Ergebnisse hängt unmittelbar von der Vollständigkeit dieser Angaben ab.
  2. Der Kunde versichert, zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Kennzeichen, Logos und Inhalte berechtigt zu sein.
  3. Der Kunde prüft die Ergebnisse eigenverantwortlich, bevor er Maßnahmen daraus ableitet. Er entscheidet selbst über die Einleitung von Meldungen und rechtlichen Schritten.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis, in Textform zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung insoweit als vertragsgemäß, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war.
  5. Der Kunde sichert die von ihm benötigten Daten und Auswertungen in eigener Verantwortung.

§ 6 Meldungen an Dritte und rechtliche Eskalation

  1. Sofern der Tarif dies vorsieht, reicht der Anbieter nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden Missbrauchsmeldungen bei Registraren, Hosting- und Mail-Anbietern, Plattformbetreibern sowie bei Warn- und Sperrlisten ein.
  2. Über die Bearbeitung und das Ergebnis einer solchen Meldung entscheidet ausschließlich die jeweils angerufene Stelle. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss. Ein Erfolg der Meldung wird ausdrücklich nicht geschuldet und nicht zugesichert. Bearbeitungsdauern liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
  3. Der Anbieter vermittelt auf Wunsch des Kunden den Kontakt zu einer Rechtsanwaltskanzlei und übergibt die vorhandene Dokumentation. Ein Mandatsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Kanzlei zustande. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG; er haftet nicht für die Tätigkeit oder die Auswahl der Kanzlei und nicht für deren Vergütung.
  4. Vermittelt der Anbieter den Erwerb einer Domain, kommt der Erwerbsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Registrar, Händler oder Inhaber zustande. Der Anbieter schuldet weder die Verfügbarkeit noch einen bestimmten Preis noch das Zustandekommen des Erwerbs.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit des Portals an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert und stellt keine garantierte Beschaffenheit dar, soweit sie nicht ausdrücklich und individuell in Textform als Service-Level vereinbart wurde.
  2. Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere: geplante Wartungsfenster; Ausfälle infolge höherer Gewalt (§ 13); Ausfälle, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; Störungen von Schnittstellen, Datenquellen oder Diensten Dritter; Störungen der Internetanbindung außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
  3. Der Anbieter darf den Dienst ohne vorherige Ankündigung unterbrechen, soweit dies zur Abwehr von Angriffen, zur Behebung von Sicherheitslücken oder zur Verhinderung erheblicher Schäden erforderlich ist.
  4. Prüfrhythmen, Intervalle und Mengenangaben sind Richtwerte. Temporäre Abweichungen, etwa durch Systemauslastung, Beschränkungen externer Schnittstellen oder Anpassungen der Erkennungsverfahren, begründen keinen Mangel.
  5. Support wird in Textform über die im Portal bereitgestellten Wege erbracht. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten besteht nur bei ausdrücklicher individueller Vereinbarung.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Ist dort nichts geregelt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
  2. Kündigungen bedürfen der Textform; die E-Mail an info@tracevo.de genügt.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei:
    • Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Mahnung,
    • schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen diese AGB,
    • Nutzung des Dienstes für rechtswidrige Zwecke,
    • Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden,
    • unrichtigen Angaben von wesentlicher Bedeutung bei Vertragsschluss.
  5. Bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.
  6. Nach Vertragsende werden Kundendaten und Ergebnisse innerhalb von 90 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Auswertungen vor Vertragsende selbst zu sichern; ein Anspruch auf Herausgabe in einem bestimmten Format nach Vertragsende besteht nicht.

§ 9 Preise, Abrechnung und Fälligkeit

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Abrechnung erfolgt, soweit nicht abweichend vereinbart, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig.
  3. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Ein Anspruch auf postalische Zustellung besteht nicht.
  4. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Der Anbieter darf den Zugang nach einmaliger Mahnung sperren; die Vergütungspflicht bleibt für den Zeitraum der Sperre bestehen.
  5. Der Anbieter darf die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum anpassen. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Anpassung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Wirksamwerden kündigen.
  6. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 10 Nutzungsrechte, Inhalte und Freistellung

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das Portal zu eigenen internen Zwecken zu nutzen. Alle darüber hinausgehenden Rechte an Software, Auswertungslogik, Darstellungen und Berichten verbleiben beim Anbieter.
  2. Berichte und Auswertungen dürfen zur Wahrnehmung eigener Rechte des Kunden gegenüber Dritten verwendet werden. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken, eine Veröffentlichung oder eine Nutzung als eigenes Leistungsangebot gegenüber Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
  3. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden, auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, auf einer von ihm veranlassten Meldung oder auf der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte beruhen. Die Freistellung umfasst die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.
  4. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Führung der Auseinandersetzung.

§ 11 Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Leichte Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich gezahlten Nettoentgelte.
  3. Ausschluss im Übrigen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden.
  4. Ausgeschlossen ist, soweit nach Absatz 1 zulässig, insbesondere die Haftung für:
    • nicht oder nicht rechtzeitig erkannte Domains, Inhalte, Anzeigen oder Rechtsverletzungen,
    • unzutreffende Einstufungen und Bewertungen von Funden in beide Richtungen,
    • Entscheidungen und Maßnahmen, die der Kunde auf Grundlage der Ergebnisse trifft,
    • den Ausgang, die Dauer oder das Ausbleiben einer Meldung an Dritte (§ 6 Abs. 2),
    • Handlungen, Unterlassungen und Vergütungsforderungen vermittelter Kanzleien (§ 6 Abs. 3),
    • das Zustandekommen, den Preis und die Verfügbarkeit vermittelter Domainerwerbe (§ 6 Abs. 4),
    • entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Umsatz- und Reputationsschäden,
    • Datenverlust, soweit er bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre,
    • Ausfälle, Änderungen, Sperren oder Fehler von Schnittstellen und Datenquellen Dritter,
    • unbefugten Zugriff Dritter, den der Kunde durch unzureichende Sicherung seiner Zugangsdaten ermöglicht hat.
  5. Für unentgeltlich erbrachte Leistungen gilt vorrangig die Haftungsregelung in § 3 Abs. 2.
  6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  7. Verjährung. Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
  2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  3. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind. Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
  4. Der Anbieter darf den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.

§ 13 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terroranschläge, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Angriffe auf die IT-Infrastruktur, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind. Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 14 Änderung dieser AGB

  1. Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine geänderte technische oder wirtschaftliche Sachlage erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Wirksamwerden kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.
  4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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